Liebe Lehrende des Zentrums!
Am 3. November tritt die „Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung“ der Bundesregierung in Kraft, die bis zum 30. November 2020 gültig ist. Die Universitäten sind von dieser Verordnung wiederum dezidiert ausgenommen. Das Rektorat und der Krisenstab der Universität Graz haben sich daher dazu entschlossen, bis auf Weiteres im Status „Orange“ zu bleiben.
Damit ermöglichen wir, dass die Infrastruktur der Universität von Lehrenden und Studierenden weiterhin nutzbar ist und der Ausbildungsbetrieb gewährleistet bleibt. Die allgemein gültigen Hygienevorschriften, das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten eines Mindestabstands bleiben nach wie vor uneingeschränkt aufrecht.
Im Bereich der Lehre empfehlen die Vizerektorin und die StudiendekanInnen eindringlich, die Online-Lehre wo immer möglich zu forcieren.
Hier noch die wesentlichsten Infos für die einzelnen Ampelschaltungen:
Präsenzlehre/virtuelle Lehre:
Bei grüner, gelber und oranger Ampel ist bis zu 60% der vorgesehenen Lehrzeit ohne Beantragung virtuell möglich, mehr als 60% virtuelle Lehre muss genehmigt werden
Nur bei roter Ampel sind bis zu 100% der Lehrzeit ohne Beantragung virtuell möglich.
Wenn Sie sich/du dich für eine Abhaltungsform der Lehrveranstaltung mit nicht 100% virtueller Lehre entscheiden/entscheidest, bitte unbedingt auch eine Lösung (100% virtuelle Lehre) überlegen, falls die Ampel auf rot gestellt wird, d.h. nur mehr virtuelle Lehre erlaubt ist.
Für die Belegung der Seminarräume am Zentrum gilt:
| Grün | Gelb | Orange | Rot |
SR 55.03 | 12 Studierende (bei Aufstellung mit Tischen) | 12 Studierende | 6 Studierende | keine Präsenzlehre |
15 Studierende (im Sesselkreis) | 15 Studierende | 7(8) Studierende (im Sesselkreis) | ||
SR 55.01 | 15 Studierende (bei Aufstellung mit Tischen) | 15 Studierende bei (Aufstellung mit | 7(8) Studierende (bei Aufstellung mit Tischen) | keine Präsenzlehre |
| 18 Studierende (im Sesselkreis) | 18 Studierende | 9 Studierende |
Bei grün, gelb und orange kann auch virtuelle Lehre aus einem Seminarraum des Zentrums gehalten werden.
Wichtig ist für jede Form der Abhaltung, dass die für die Lehrveranstaltung geplanten Termine so bleiben, wie sie fixiert, im UNIGRAZonline veröffentlicht und den Studierenden bekannt sind.
Nähere Informationen:
Richtlinie des Rektorats für den gesicherten Universitätsbetrieb in Zusammenhang mit COVID-19 im Studienjahr 2020/21, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 23.10.2020)
Ampel – zusammengefasste Infos
Bei allen auftretenden Fragen wenden Sie sich//wende dich bitte an Isabella Brandner ().
Wir danken Ihnen/dir für Ihre/deine Bemühungen hoffen auf einen weiterhin möglichst reibungslosen Lehrbetrieb.
Ihr/dein Zentrums-Team