Ab 1. Oktober 2022 tritt eine Adaptierung der studienrechtlichen Bestimmungen in Kraft. Dadurch kommt es zu wichtigen Änderungen, und zwar:
►► Bezahlung von Studiengebühren bzw. ÖH-Beitrag:
Sie müssen bis 31. Oktober für das Wintersemester Studiengebühren und/oder den ÖH-Beitrag einbezahlt haben.
►► Neue Inskriptionsfristen:
Wenn Sie ein Bachelor- oder Diplomstudium beginnen wollen, können Sie sich bis 5. September einschreiben, in begründeten Ausnahmefällen bis 31. Oktober. Wollen Sie Ihr Bachelor- oder Diplomstudium fortsetzen, so haben Sie bis 31. Oktober Zeit für die Inskription.
Für Master- und Doktoratsstudien können Sie sich bis 30. November einschreiben.
Auch für Studierende, die an einer anderen Universität für ein Studium zugelassen sind (zB TU Graz), gilt: Die Mitbelegung an der der Uni Graz muss bis 31.10. erfolgen!
►► Also unbedingt rechtzeitig inskribieren, es gibt keine Nachfrist mehr!
Weitere Infos unter https://news.uni-graz.at/de/detail/article/neue-fristen/