Liebe Studierende!
Am 3. November tritt die „Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung“ der Bundesregierung in Kraft, die bis zum 30. November 2020 gültig ist. Die Universitäten sind von dieser Verordnung wiederum dezidiert ausgenommen. Das Rektorat und der Krisenstab der Universität Graz haben sich daher dazu entschlossen, bis auf Weiteres im Status „Orange“ zu bleiben.
Damit ermöglichen wir, dass die Infrastruktur der Universität von Lehrenden und Studierenden weiterhin nutzbar ist und der Ausbildungsbetrieb gewährleistet bleibt. Die allgemein gültigen Hygienevorschriften, das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Einhalten eines Mindestabstands bleiben nach wie vor uneingeschränkt aufrecht.
Nähere Informationen:
Richtlinie des Rektorats für den gesicherten Universitätsbetrieb in Zusammenhang mit COVID-19 im Studienjahr 2020/21, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 23.10.2020)
Ampel - Was für Studierende wichtig ist
Was bedeutet das jetzt für die Lehrveranstaltungen am Zentrum für Soziale Kompetenz?
- Die Lehrveranstaltungen werden - je nach Lehrinhalten - als kombinierte Präsenz- bzw. virtuelle Einheiten oder zu 100% online abgehalten. Sie erhalten über Ihre edu.uni-graz-Emailadresse genaue Informationen über die Abhaltungsmodalitäten in Ihrer Lehrveranstaltung.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Wir ermutigen Sie, dass Sie trotz der schwierigen Umstände Ihren LV-Platz in Anspruch nehmen und die gewählte LV besuchen!
Wir wünschen Ihnen alles Gute!!
Ihr Team des Zentrums für Soziale Kompetenz