Liebe Studierende,
am Dienstag, den 17. November 2020, tritt die „Covid-19-Notsituationsverordnung“ der österreichischen Bundesregierung in Kraft, die bis zum 6. Dezember 2020 gültig ist. Die Universitäten sind von dieser Verordnung wiederum dezidiert ausgenommen. Aufgrund der umfangreichen Ausgangsbeschränkungen, die mit der neuen Verordnung verbunden sind, haben sich das Rektorat und der Krisenstab der Universität Graz dazu entschlossen, in den Status „Rot“ zu gehen.
Im Bereich der Lehre bedeutet dies, dass es am Zentrum für Soziale Kompetenz keine Präsenzlehre geben wird. Parteienverkehr findet nur nach vorheriger Anmeldung statt.
Bei allen auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an Isabella Brandner (isabella.brandner(at)uni-graz.at).
Wir ermutigen Sie, dass Sie trotz der schwierigen Umstände Ihren LV-Platz in Anspruch nehmen und die gewählte LV besuchen!
Wir wünschen Ihnen alles Gute!!
Ihr Team des Zentrums für Soziale Kompetenz