Für alle Mediator:innnen, die sich in die Liste des Bundesministeriums für Justiz eintragen lassen möchten bzw. ihren Eintrag aufrecht erhalten wollen:
Die Gebühren für Anträge im Zusammenhang mit der Eintragung in die Liste der Mediator:innen wurden angepasst. Seit 1. August 2026 beträgt die Gebühr für Anträge auf (Aufrechterhaltung der) Eintragung in die Liste der Mediator:innen EUR 448,-.